Der EU Kids Act ist derzeit ein angekündigtes europäisches Vorhaben zum Schutz von Minderjährigen im Netz. Ursula von der Leyen kündigte am 16. September 2026 Einschränkungen für soziale Netzwerke an: Unter 13-Jährige sollen keinen regulären Zugang erhalten, während 13- bis 15-Jährige beaufsichtigte Konten mit begrenzten Funktionen nutzen könnten. Für diese Konten wurde eine tägliche Nutzungsgrenze von einer Stunde berichtet.

Der praktische Dreh- und Angelpunkt wäre eine Altersprüfung. Sie soll einem Dienst mitteilen, ob eine Person eine bestimmte Altersgrenze erreicht, ohne automatisch weitere Identitätsdaten preiszugeben. Der genaue Gesetzestext, der Anwendungsbereich und ein Inkrafttreten stehen noch nicht fest.

Was die EU am 16. September 2026 angekündigt hat

Der angekündigte Plan richtet sich zunächst auf soziale Netzwerke. Für Kinder unter 13 Jahren ist eine Zugangsbeschränkung vorgesehen. Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren sollen dem Plan zufolge keine gewöhnlichen persönlichen Konten bekommen, sondern von Eltern angelegte und überwachte Mini-Konten mit eingeschränkten Funktionen.

Für Minderjährige bis 18 Jahre sind außerdem Vorgaben für ein sichereres Design geplant. Dazu gehören Einschränkungen suchtfördernder Gestaltung, ein kontrollierterer Einsatz von Empfehlungssystemen und sicherere Kontoeinstellungen. Die politische Zielrichtung ist damit klar: Nicht nur das Alter beim Zugang soll eine Rolle spielen, sondern auch die Gestaltung des Dienstes selbst.

Was ein geleakter Entwurf ergänzen würde

Ein geleakter Entwurf nennt vier Altersstufen: 0–3, 3–13, 13–15 und 15–18 Jahre. Für die jüngste Gruppe soll der Zugang zu sozialen Netzwerken und riskanten Diensten ausgeschlossen sein. Kinder zwischen 3 und 13 Jahren könnten dem Entwurf zufolge vollständig von Eltern kontrollierte Konten auf kindgerechten Angeboten nutzen. Für 15- bis 18-Jährige wären autonome Konten in einer sicher gestalteten Online-Umgebung vorgesehen.

Der Entwurf sieht außerdem eine Altersprüfung beim Anlegen eines neuen Kontos bei betroffenen sozialen Netzwerken und Videoplattformen vor. Als mögliche weitere Bereiche werden riskante Onlinespiele sowie KI-Chatbots und KI-Begleiter genannt. Welche Spiele und KI-Dienste tatsächlich erfasst würden und welche Altersgrenzen dort gelten könnten, ist in diesem Entwurfsstand nicht festgelegt.

Wie die Altersprüfung funktionieren könnte

So soll der datensparsame Altersnachweis der Europäischen Kommission funktionieren: Die Demonstration zeigt verschiedene Prüfwege, einen QR-Code-Ablauf und den Nachweis „über 18: ja“.

Die Europäische Kommission entwickelt eine technische Lösung, die einen Altersnachweis als Schwellenwert ausgeben soll. Ein Dienst könnte dann beispielsweise die Information „über 18: ja“ erhalten, ohne Geburtsdatum oder Ausweisdaten direkt zu bekommen. Die Lösung soll außerdem mit künftigen Europäischen Digitalen Identitäts-Wallets kompatibel sein und sich an Schwellenwerte wie 13 Jahre anpassen lassen.

Die Kommission beschreibt mehrere mögliche Wege zur Prüfung: eine nationale elektronische Identität, einen Reisepass oder Personalausweis, eine Drittanbieter-App oder eine persönliche Prüfung. In der technischen Demonstration wird unter anderem ein QR-Code-Ablauf gezeigt, bei dem eine Website nur die erforderliche Altersbestätigung erhält. Die dort erklärte Technik umfasst Zero-Knowledge-Proofs – kryptografische Nachweise, mit denen eine Aussage geprüft werden kann, ohne die zugrunde liegenden Daten vollständig offenzulegen.

Die Kommission erklärt zudem, dass in der App keine Dokumentdaten oder Fotos gespeichert würden und keine personenbezogenen Daten das Gerät verlassen sollten. Das beschreibt den vorgesehenen technischen Aufbau; die konkrete Umsetzung müsste zu den späteren gesetzlichen Vorgaben und zur jeweiligen nationalen Infrastruktur passen.

Die entscheidenden Datenschutz- und Umsetzungsfragen

Altersprüfung klingt zunächst nach einem einfachen Ja-oder-Nein-Schalter. In der Praxis entscheidet aber die Architektur darüber, wer welche Information erhält. Ein Dienst, der nur einen Alters-Schwellenwert bekommt, würde deutlich weniger erfahren als ein Dienst, der Ausweis, Geburtsdatum oder Identität selbst verarbeitet.

Genau hier liegt eine der zentralen Streitfragen. Die Europäische Kommission wirbt mit einem datensparsamen Nachweis, während Fachleute vor Problemen bei Genauigkeit, Datenschutz, Umgehung und Nutzerkomfort warnen. Auch die elterliche Kontrolle ist heikel: Sehr weitreichende Zugriffe könnten zwar Aufsicht ermöglichen, aber zugleich die Privatsphäre und das Verhalten älterer Kinder beeinflussen.

In der öffentlichen Debatte drehen sich die Einwände vor allem um Anonymität, mögliche Datenlecks, wiederholte Prüfungen auf verschiedenen Plattformen und Umgehungsversuche etwa über VPNs. Andere Stimmen bevorzugen ein Verfahren, bei dem eine vertrauenswürdige Stelle ausschließlich bestätigt, ob eine Altersgrenze erreicht ist – ohne Namen, Geburtsdatum oder Dokumentdaten an die Website zu übermitteln.

Die wichtigsten Termine im Überblick

Datum oder ZeitraumEreignisWorum es dabei geht
14. September 2026Bericht über einen geleakten EntwurfAltersstufen, Kontrollen und mögliche Regeln für soziale Netzwerke, Spiele und KI-Dienste
16. September 2026Ankündigung von Ursula von der LeyenEinschränkungen für unter 13-Jährige, beaufsichtigte Konten für 13- bis 15-Jährige und sichereres Design
Ende 2026Ziel der Empfehlung der Europäischen KommissionMindestens eine passende Altersprüfungslösung soll in jedem EU-Mitgliedstaat verfügbar sein
Etwa 2029Schätzung zum weiteren GesetzgebungsverfahrenMöglicher Zeitraum für den Abschluss des umfassenderen europäischen Gesetzgebungsprozesses

Die Empfehlung für Altersprüfungslösungen und der geplante EU Kids Act sind dabei zwei unterschiedliche Schritte: Die technische Infrastruktur kann vorbereitet werden, während die gesetzlichen Pflichten des späteren Rahmens noch ausgearbeitet werden. Ein verbindliches Inkrafttreten des EU Kids Act ist nicht festgelegt.