Am 16. September 2026 ordnete US-Bundesrichter Mark Pittman an, dass X Corp. und SpaceXAI Vereinbarungen im Zusammenhang mit ihrer Einigung mit Apple vorlegen müssen. OpenAI hatte verlangt, die Vertraulichkeit dieser Vereinbarung überprüfen zu lassen. Die Ansprüche gegen OpenAI bleiben von dem Schritt unberührt.

OpenAI verlangt Einblick in die Apple-Einigung

OpenAI argumentiert, dass die Bedingungen der Vereinbarung seine Verteidigung und die Möglichkeit von X Corp. beeinflussen könnten, weiterhin eine finanzielle Entschädigung zu verlangen. Deshalb soll das Gericht die relevanten Vereinbarungen prüfen.

Öffentlich sind die Bedingungen der Apple-Einigung nicht bekannt. Das gilt auch für eine mögliche Gegenleistung. Der Beschluss von Mark Pittman macht die bislang vertrauliche Vereinbarung damit selbst zum Gegenstand des laufenden Verfahrens.

Was X Corp. und SpaceXAI beantragt haben

Am 14. September 2026 beantragten X Corp. und SpaceXAI, ihre kartellrechtlichen Ansprüche gegen Apple mit Präjudiz abzuweisen. Eine solche Abweisung beendet die betreffenden Ansprüche grundsätzlich endgültig und verhindert normalerweise eine erneute Klage auf derselben Grundlage. Apple widersetzte sich dem Antrag nicht.

Entscheidend ist der zweite Teil des Antrags: X Corp. und SpaceXAI beantragten ausdrücklich nicht, die Ansprüche gegen OpenAI Foundation, OpenAI, L.L.C. und OpenAI OpCo, LLC abzuweisen. Der Schritt gegen Apple beendet daher nicht den gesamten Rechtsstreit.

Warum der Fall in zwei Spuren läuft

Die Klage betrifft Apples Integration von ChatGPT in Apple Intelligence. X Corp. und SpaceXAI behaupteten, diese Verbindung habe konkurrierende KI-Produkte bei der Verbreitung auf Smartphones und bei der Integration in Geräte benachteiligt.

Apple erklärte dagegen, seine Zusammenarbeit mit OpenAI sei nicht exklusiv, und bezeichnete die Grundlage der Vorwürfe als spekulativ. Diese unterschiedlichen Positionen bilden den technischen und wettbewerbsrechtlichen Hintergrund des Falls; eine gerichtliche Entscheidung über die Vorwürfe liegt in dem beschriebenen Verfahrensschritt nicht vor.

Der Texas-Fall ist außerdem von Elon Musks früherer Klage gegen OpenAI wegen der ursprünglichen gemeinnützigen Ausrichtung des Unternehmens getrennt. Hier geht es um den Wettbewerb zwischen KI-Angeboten und um Apples Rolle bei deren Einbindung in seine Plattformen.

Der nächste Verfahrensschritt

Mit der Anordnung vom 16. September muss das Gericht nun die Vereinbarungen prüfen, die mit der Beendigung der Apple-Ansprüche verbunden sind. Für OpenAI ist dabei maßgeblich, ob deren Inhalt Auswirkungen auf die eigene Verteidigung oder auf mögliche finanzielle Forderungen von X Corp. haben kann.