Am 19. Oktober 2026 wurden laut Publishers Weekly fünf einzelne Urheberrechtsklagen gegen Meta eingereicht. An den Verfahren seien fast 300 Autorinnen und Autoren beteiligt. Eine der Klagen, Winspear et al. v. Meta Platforms, Inc., wirft Meta vor, urheberrechtlich geschützte Bücher für das Training von KI-Modellen genutzt zu haben.
Was in der Winspear-Klage steht
Die Klage wurde beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereicht und trägt das Aktenzeichen 3:26-cv-12100. Ihre Klageschrift nennt 60 Klägerinnen und Kläger. Das ist die Zahl in diesem einzelnen Verfahren, nicht die Gesamtzahl der Beteiligten an den fünf Klagen.
Die Kläger machen vier Ansprüche geltend. Zwei betreffen direkte Urheberrechtsverletzungen: Die erste bezieht sich auf digitale Kopien aus Schattenbibliotheken, die Meta nach Darstellung der Kläger für die Entwicklung von Llama genutzt haben soll. Als Quellen nennt die Klageschrift unter anderem Books3, LibGen, Z-Library und Anna’s Archive. Der zweite Vorwurf betrifft Project Vellum: Meta soll dafür physische Bücher in großen Mengen gekauft, eingescannt und per Texterkennung digitalisiert haben. Die Texte seien für das Training von Muse-Modellen verwendet worden.
Ein dritter Anspruch betrifft eine mutmaßliche Mitverantwortung für die Verbreitung von Buchdateien über BitTorrent. Die Kläger werfen Meta dabei vor, beim Herunterladen der Dateien auch Teile an andere Nutzer verteilt zu haben. Der vierte Anspruch richtet sich gegen die behauptete Entfernung von Copyright-Management-Informationen, also Angaben zur Rechteverwaltung.
Welche Abhilfe die Kläger beantragen
Die Klageschrift beantragt unter anderem die gerichtliche Feststellung der geltend gemachten Verletzungen, eine dauerhafte Unterlassungsverfügung und eine Abrechnung der erzielten Gewinne. Außerdem verlangen die Kläger Schadensersatz, Rückerstattung, Kosten und Anwaltsgebühren sowie Zinsen. Sie fordern ein Geschworenenverfahren.
Die vier Anspruchsgrundlagen und die beantragten Maßnahmen geben die Position der Kläger in diesem Verfahren wieder.