Die US-Kommunikationsbehörde FCC genehmigte am 21. Oktober 2026 den Wechsel der Kontrolle über drei ungenutzte AWS-3-Lizenzen von TLG Unpaired Holdings, LLC zu Starlink Spectrum Holdings, LLC, einer SpaceX-Tochter. Für die geplante direkte Verbindung von Satelliten zu Mobilgeräten, kurz D2D, setzte sie messbare Uplink-Auflagen fest und hob die terrestrischen Baupflichten für diese Lizenzen auf.
Was die FCC genehmigte
TLG Unpaired Holdings ist die Lizenznehmerin und eine Tochtergesellschaft von Tristar. Starlink Spectrum Holdings soll sämtliche Anteile an TLG übernehmen. Danach wird TLG eine direkte hundertprozentige Tochter von Starlink Spectrum Holdings und eine indirekte Tochter von SpaceX.
Die FCC genehmigte damit einen Kontrollwechsel, keine Neuvergabe der Frequenzen bei einer Auktion. Ohne die beantragten Ausnahmen wären die unbebauten Lizenzen an die FCC zurückgefallen und später zu einem noch nicht festgelegten Zeitpunkt neu versteigert worden. Die Behörde stimmte der Übertragung mit verbindlichen Ausbauauflagen zu.
Die Lizenzentscheidung ergänzt die zuvor erteilte FCC-Genehmigung für das geplante Starlink-Mobile-Satellitensystem, über die NeoTeo bereits berichtet hat.
Drei Lizenzen für 62 Countys
Die FCC beschreibt die drei unpaarigen AWS-3-Lizenzen im Frequenzbereich von 1695 bis 1710 MHz. Die Auflagen betreffen den Uplink, also die Übertragung vom Mobilgerät in Richtung Netz. Die Lizenzgebiete umfassen 62 Countys in acht US-Bundesstaaten und ganz oder teilweise 28 US-Mobilfunkmarktgebiete. Dort leben laut FCC ungefähr vier Prozent der US-Bevölkerung.
Diese Uplink-Werte muss SpaceX erreichen
Die FCC verlangt an drei Stufen einen Mindestdurchsatz im fünften Perzentil. Das bedeutet, dass der jeweilige Schwellenwert für den Anteil der Nutzer am unteren Ende der gemessenen Durchsatzwerte gilt. Jede Stufe verlangt den Wert über 90 Prozent des jeweiligen Lizenzgebiets; zusätzlich steigt die geforderte Verfügbarkeit des Dienstes.
| Meilenstein | Uplink-Durchsatz im fünften Perzentil | Anteil des Lizenzgebiets | Verfügbarkeit | Frist ab dem 30. November 2027 |
| Erste Zwischenstufe | mindestens 100 kbps/MHz | 90 % | 70 % | zwei Jahre |
| Zweite Zwischenstufe | mindestens 200 kbps/MHz | 90 % | 80 % | vier Jahre |
| Endgültige Stufe | mindestens 300 kbps/MHz | 90 % | 90 % | neun Jahre |
Zusätzlich muss SpaceX bei der ersten Zwischenstufe eine Spektraleffizienz von 100 kbps/MHz/Beam und bei der endgültigen Stufe 200 kbps/MHz/Beam erreichen. Die Spektraleffizienz beschreibt, wie viele Daten pro Frequenzbreite und Funkstrahl übertragen werden.
SpaceX muss innerhalb von 30 Tagen nach jedem Meilenstein eine Bauanzeige mit technischen Nachweisen einreichen. Messungen oder Daten aus dem Kundenbetrieb sind jeweils innerhalb von sechs Monaten nach dem Meilenstein vorzulegen.
Verfehlt SpaceX die erste Zwischenstufe, rückt die endgültige Frist um ein Jahr vor. Wird die zweite Zwischenstufe verfehlt, verkürzt sich die Frist um zwei weitere Jahre; eine Verkürzung wegen des ersten Meilensteins kommt gegebenenfalls hinzu. Erfüllt SpaceX bei einer Lizenz nicht sämtliche endgültigen Ausbauanforderungen, erlischt diese Lizenz automatisch.
Die Bauausnahme gilt für diese Lizenzen
Die FCC hob die terrestrischen Baupflichten und ursprünglichen Baufristen für die drei Lizenzen auf. Die Ausnahme ist an die D2D-Leistungsauflagen gebunden und betrifft diese Frequenzrechte. Sie legt nicht fest, dass das gesamte geplante Starlink-Mobile-Netz ohne Bodeninfrastruktur betrieben werden muss. Die FCC-Vorgaben betreffen den Uplink in den Lizenzgebieten, nicht eine allgemeine Kundengeschwindigkeit.