Am 14. Oktober berichtete Business Insider España unter Berufung auf Bloomberg, Richter Edward J. Davila habe OpenAI zur Herausgabe bestimmter Unterlagen über frühere Apple-Mitarbeiter verpflichtet. Apple dürfe außerdem ausgewählte LINE-Nachrichten prüfen. Die berichtete Anordnung betrifft die Beweiserhebung im Verfahren Apple Inc. v. Liu (5:26-cv-07078), nicht die Entscheidung über Apples Vorwürfe.

Welche Unterlagen und Nachrichten betroffen sein sollen

Laut dem Bericht umfassen die Unterlagen Informationen zu früheren Apple-Mitarbeitern, Befragungen, Geräten und Gesprächen mit früheren Beschäftigten, die inzwischen in OpenAIs Hardwareteams arbeiten. Für Material, das OpenAI im Verfahren bereits wiederbeschafft hatte, nannte der Bericht eine Frist von fünf Tagen; für die übrigen Unterlagen seien 14 Tage vorgesehen.

Die erlaubte Prüfung betreffe bestimmte LINE-Nachrichten von Chang Liu und Yu-Ting Peng. Apple wirft OpenAI und früheren Apple-Mitarbeitern vor, vertrauliche Informationen über künftige Produkte genutzt zu haben, um OpenAIs Hardwarepläne voranzubringen. OpenAI bestreitet, Apple-Geschäftsgeheimnisse zu benötigen oder zu verwenden, und stellt Apples Umgang mit dem Ausscheiden von Beschäftigten sowie mit persönlichen iCloud-Konten infrage.

Zum Hintergrund des Rechtsstreits hat NeoTeo bereits über Apples ausgeweitete Klage gegen OpenAI berichtet.

Was der Docket zum Anhörungstermin aufführt

Der Docket des US-Bezirksgerichts für den nördlichen Bezirk von Kalifornien führte für den 1. Oktober 2026 um 9 Uhr eine Anhörung zu Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung auf; um 10 Uhr war eine erste Fallmanagementkonferenz angesetzt. The Standard berichtete am 8. August ebenfalls, die Anträge sollten am 1. Oktober verhandelt werden.

Business Insider España bezeichnete in seinem Bericht vom 14. Oktober dagegen eine erste Anhörung als für diesen Tag angesetzt. Der Docket führt den 1. Oktober als Termin für die Anhörung zum Antrag auf eine einstweilige Verfügung auf; die beiden Datumsangaben stehen damit nebeneinander. Der Docket-Eintrag nennt zudem den zuständigen Richter, Edward J. Davila.