Spanien verlangt für Tests automatisierter Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen eine Haftpflichtversicherung. Das Programm ES-AV der Dirección General de Tráfico (DGT) schreibt außerdem eine vorherige Genehmigung, Datenaufzeichnung und qualifizierte Bediener vor. Für kommerzielle Robotaxis beschrieb ein Vertreter von Mutua Madrileña am 25. Oktober 2026 noch kein einheitliches Versicherungsmodell.

Welche Versicherung und Auflagen für Tests gelten

Das am 18. Juni 2025 veröffentlichte Programm ES-AV der DGT regelt Tests automatisierter und ferngesteuerter Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Teilnehmer benötigen vorab eine Genehmigung, ein System zur Aufzeichnung von Daten, eine Haftpflichtversicherung und qualifizierte Bediener, die sich im Fahrzeug oder an einem entfernten Standort befinden können.

Das Programm unterscheidet drei Phasen: kontrollierte Tests, Tests in erweitertem Umfang und Prüfungen unmittelbar vor dem Einsatz. Die letzte Phase ist für die Zeit kurz vor der Vermarktung oder dem Beginn eines Dienstes vorgesehen und unterliegt den dafür festgelegten Bedingungen. Die DGT verlangt außerdem regelmäßige Berichte, einen Abschlussbericht und Berichte zu Vorfällen. Damit kann die Behörde die Sicherheit der Tests bewerten und grundlegende Informationen veröffentlichen.

Diese Anforderungen betreffen die Teilnahme an Tests. Die mögliche Aufteilung der Versicherungsrollen bei einem kommerziellen Robotaxi ist eine davon getrennte Frage.

Was über die Pilotfahrten in Madrid berichtet wurde

Am 25. Oktober 2026 berichtete ABC, dass die beaufsichtigten Pilotfahrten von Uber, Waymo und Bolt in Madrid bereits liefen oder unmittelbar bevorstanden. Dabei sollte sich eine Person im Fahrzeug befinden. Ein fahrerloser Betrieb wurde für 2027 erwartet.

NeoTeo hatte zuvor über die DGT-Genehmigung für beaufsichtigte Robotaxi-Tests in Madrid berichtet. Der frühere Bericht behandelt die Erlaubnis für Tests; die Anforderungen des ES-AV legen fest, welche Auflagen für solche Fahrten gelten.

Wie Versicherungsrollen verteilt werden könnten

Jesús del Río Anyat, stellvertretender Generaldirektor für das Versicherungsgeschäft bei Mutua Madrileña, sagte, es gebe noch kein einheitliches Versicherungsmodell für autonome Fahrzeuge. Bei Robotaxi-Flotten sei der Eigentümer oder Betreiber der Flotte aus seiner Sicht der naheliegende Versicherungsnehmer. Hersteller, Anbieter des autonomen Fahrsystems und Plattformen könnten andere Risiken tragen. Das ist eine Einschätzung zur möglichen Ausgestaltung, keine festgelegte Vertragsaufteilung.

Ramón González Aznar, Direktor für die Geschäftsentwicklung im Automobilbereich bei Mapfre España, verwies auf mögliche Risiken jenseits einzelner Unfälle. Bei autonomem Betrieb könne sich Verantwortung stärker auf den Hersteller oder den Betreiber des Dienstes verlagern. Auch Produktsicherheit, Software, Cybersicherheit und personenbezogene Daten könnten dabei eine Rolle spielen.

José María Cancer, Generaldirektor von Cesvimap, erklärte, dass Versicherern für die Risikobewertung bislang nur wenig Schadenserfahrung mit autonomen Flotten zur Verfügung stehe. Beaufsichtigte Tests könnten Daten zu Eingriffen der Sicherheitsfahrer und wiederkehrenden Risikosituationen liefern.

Warum weniger Unfälle nicht automatisch niedrigere Prämien bedeuten

Jesús del Río Anyat wies darauf hin, dass Sensoren und elektronische Bauteile Reparaturen verteuern können. Selbst wenn die Zahl der Unfälle sinkt, folgt daraus deshalb nicht automatisch eine günstigere Versicherung für eine Robotaxi-Flotte.