Das spanische Ministerium für digitale Transformation und den öffentlichen Dienst konsultiert einen Entwurf, der Telefónica de España, S.A.U. ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr als Anbieter für Festnetz-Breitband und Festnetz-Sprachtelefonie verpflichten würde. Der Entwurf sieht vor, die entsprechenden Universaldienstpflichten zu beenden; die Änderung ist noch nicht beschlossen. Der Entwurf steht seit dem 7. Oktober 2026 zur öffentlichen Konsultation.
Welche Festnetzdienste betroffen wären
Es geht um Breitbandinternet und Sprachtelefonie über einen Festnetzanschluss. Der Entwurf würde den Status dieser Dienste als öffentliche Dienstleistungsverpflichtung beenden und zugleich die Benennung von Telefónica de España, S.A.U. als zuständigem Anbieter aufheben. Die Anschlüsse selbst sollen damit nicht abgeschaltet werden.
Nach dem Entwurf bleibt Telefónica de España, S.A.U. bis zum 31. Dezember 2026 benannter Anbieter. Die vorgeschlagene Änderung beträfe die Pflichten für diese Dienste, nicht sämtliche Verpflichtungen von Telefónica.
Zuständigkeit nach dem Entwurf
Würde der Entwurf angenommen, müssten Anbieter Anfragen in den Gebieten bedienen, in denen sie die betreffenden Dienste anbieten. Die Verantwortung läge damit nicht mehr bei einem einzelnen benannten Anbieter für diese Universaldienste.
| Bereich | Bestehende Regelung laut Entwurf | Vorschlag im Entwurf |
| Festnetz-Breitband und Sprachtelefonie | Als Bestandteile des Universaldienstes vorgesehen | Ihre Stellung als öffentliche Dienstleistungsverpflichtungen würde beendet |
| Zuständiger Anbieter | Telefónica de España, S.A.U. ist bis zum 31. Dezember 2026 benannt | Anbieter wären in den Gebieten zuständig, in denen sie die jeweiligen Dienste anbieten |
| Sozialleistung | Telefónica gewährt sie bisherigen berechtigten Empfängern mit geringem Einkommen | Für diese bisherigen Empfänger soll sie weitergelten |
Die geplante Änderung soll die bisherige Benennung von Telefónica für die beiden Festnetzdienste beenden. Die Sozialleistung für bisherige berechtigte Empfänger mit geringem Einkommen soll Telefónica laut Entwurf weiterführen.
Hinweise der CNMC und Konsultationsfrist
Die spanische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde CNMC hatte am 20. Juli 2026 einen separaten Entwurf zur Neuregelung des Universaldienstes bewertet. Sie forderte klarere praktische Regeln für Fälle ohne benannten Anbieter und wies auf Situationen hin, in denen die Versorgung hohe Kosten oder zusätzliche Investitionen erfordern könnte. Diese Stellungnahme bezog sich auf den separaten Regelungsentwurf. Die CNMC veröffentlichte ihre Einschätzung vor der späteren Konsultation zum Ende der Benennung von Telefónica.
Die öffentliche Konsultation zum Ministeriumsentwurf läuft vom 7. bis einschließlich 22. Oktober 2026. Stellungnahmen können bis zum 22. Oktober eingereicht werden; die Konsultationsbekanntmachung nennt 24 Uhr als Fristende.