Der High Court in Neuseeland wies am 15. Oktober 2026 Peter Goodrickes Antrag auf gerichtliche Überprüfung zurück, wie das Urteil festhält. Er ordnete 26.827 NZ$ Kosten zugunsten Teslas und 257,40 NZ$ Auslagen an, zusammen 27.084,40 NZ$.
Was das Gericht entschied
Goodricke hatte vor dem Disputes Tribunal Verbraucher- und Fair-Trading-Ansprüche geltend gemacht. Das Tribunal wies sie am 22. September 2025 ab und lehnte am 12. November 2025 einen Antrag auf erneute Verhandlung ab. Goodricke beantragte daraufhin eine gerichtliche Überprüfung, auf Englisch judicial review. Das Verfahren war keine Neuverhandlung des zugrunde liegenden Verbraucherstreits. Richter David Boldt sah Goodrickes Gründe im Kern als Versuch, die inhaltliche Entscheidung des Tribunals erneut aufzurollen.
Warum die bestandene Prüfung das Schnellladen nicht freigab
Peter Goodricke kaufte zwei zuvor abgeschriebene Tesla Model 3, reparierte sie und ließ sie für die Wiederzulassung prüfen. Beide Fahrzeuge bestanden die vorgeschriebene Prüfung. Tesla stufte die Autos als nicht unterstützt ein, nachdem das Register der New Zealand Transport Agency (NZTA), auch Waka Kotahi genannt, sie als strukturell beschädigt führte.
Tesla übermittelte am 26. August 2024 ein Update für das erste Auto und am 3. September ein Update für das zweite. Die Änderungen wurden wirksam, nachdem Goodricke die Fahrzeuge über die Tesla-App mit seinem Konto verbunden hatte: beim zweiten Wagen am 30. Oktober 2024, beim ersten am 29. Januar 2025.
Die beiden Prüfungen hatten unterschiedliche Zwecke:
| Prüfung | Zweck | Ergebnis im Fall Goodricke |
| Vorgeschriebene Prüfung zur Wiederzulassung | Voraussetzungen für die Wiederzulassung prüfen | Beide Model 3 bestanden die Prüfung; dadurch wurde das DC-Schnellladen nicht wieder freigegeben. |
| Von Tesla angebotene Inspektion | Beurteilen, ob Schnellladen aus Teslas Sicht sicher wäre | Tesla bot die Inspektion für 1.624,43 NZ$ je Fahrzeug an. Eine Wiederfreigabe hing von Teslas Sicherheitsbeurteilung ab. |
Die Wiederzulassungsprüfung ersetzte also nicht Teslas separate Beurteilung der Ladefunktion. Laut Urteil begründete Tesla die Sperre mit möglichen Sicherheitsrisiken beschädigter Hochvoltbatterien, deren innere Schäden schwer zu erkennen sein könnten. Das Urteil stellte nicht fest, dass die Batterien in Goodrickes Fahrzeugen beschädigt waren.
Der im Urteil wiedergegebene Richtlinientext umfasste Tesla Supercharging und Schnellladeinfrastruktur von Drittanbietern. Laden an einer gewöhnlichen Steckdose blieb möglich, konnte laut Urteil aber Tage dauern.
Was der Richter zur rechtlichen Grundlage sagte
Boldt hielt fest, dass eine bloß auf einer Website veröffentlichte Richtlinie Tesla ohne Vertragsverhältnis nicht dazu berechtigte, die Ladefunktion einzuschränken. Im Urteil steht zugleich, dass beide Seiten eingeräumt hatten, Goodricke habe die Tesla-App nur nach Annahme der Tesla-Bedingungen nutzen können. Beweise zu diesem Punkt lagen dem Richter nach den Urteilsgründen jedoch nicht vor.