Im September 2026 bewegte sich AMDs Aktie Berichten zufolge zwischen 600 und 630 US-Dollar und lag damit zeitweise über der in den Vereinbarungen genannten Schwelle von 600 US-Dollar. Diese Kursbedingung allein reicht jedoch nicht: OpenAI und Meta müssen auch die vereinbarten GPU-Kaufmeilensteine und weitere Voraussetzungen erfüllen, bevor Aktien aus den Warrants ausgeübt werden können.
Warum die 600-Dollar-Schwelle nicht genügt
Ein Warrant ist ein vertragliches Recht, Aktien zu einem festgelegten Preis zu erwerben. AMD räumte OpenAI OpCo, LLC und Meta Platforms, Inc. jeweils ein solches Recht auf bis zu 160 Millionen AMD-Aktien ein. Der Ausübungspreis beträgt in beiden Fällen 0,01 US-Dollar je Aktie.
Die Verträge knüpfen das Vesting – also das Entstehen eines unverfallbaren Anspruchs – an mehrere Bedingungen. Dazu zählen GPU-Käufe sowie Kurs- und weitere vertragliche Schwellen. Die 600-Dollar-Marke ist daher kein eigenständiger Auslöser für die Ausgabe oder Ausübung sämtlicher Aktien.
Was OpenAI und Meta jeweils erhielten
Beide Unternehmen verpflichteten sich zunächst zum Kauf von AMD-GPUs im Umfang von jeweils 1 Gigawatt. Die Vereinbarungen unterscheiden sich darin, wie die erste Tranche an diese Anfangsmenge geknüpft ist und welche zusätzlichen Bedingungen für den weiteren Anspruch gelten.
| Warrant-Inhaber | Höchstzahl AMD-Aktien | Ausübungspreis je Aktie | Anfangsmeilenstein | Kaufmeilenstein für vollständiges Vesting | Weitere genannte Bedingungen |
| OpenAI OpCo, LLC | 160 Millionen | 0,01 US-Dollar | Verbindliche Kaufzusage über zunächst 1 Gigawatt; erste Tranche nach Lieferung von 1 Gigawatt MI450-Series-GPUs | Käufe von AMD Instinct-GPUs bis zu insgesamt 6 Gigawatt | Kursziele bis 600 US-Dollar, Schwellen für die Aktienentwicklung und weitere technische und kommerzielle Bedingungen |
| Meta Platforms, Inc. | 160 Millionen | 0,01 US-Dollar | Verbindliche Kaufzusage über zunächst 1 Gigawatt-Äquivalent; erste Tranche bei Lieferung der entsprechenden spezifizierten Instinct-GPUs | Käufe spezifizierter Instinct-GPUs bis zu insgesamt 6 Gigawatt | Kurs-Schwellen bis 600 US-Dollar sowie weitere technische und kommerzielle Bedingungen für die Ausübung |
Für OpenAI ist die erste Tranche an die Lieferung der initialen MI450-Series-GPUs geknüpft. Bei Meta ist dafür der Versand des ersten 1-Gigawatt-Äquivalents der spezifizierten Instinct-GPUs maßgeblich. Beide Warrants umfassen weitere Bedingungen; bei OpenAI nennt AMD zusätzlich Schwellen für die Aktienentwicklung.
Ein Warrant ist noch keine Aktie
Vesting, Ausübbarkeit und Ausübung sind verschiedene Schritte: Vesting macht einen Anspruch unverfallbar; ausübbar ist er erst, wenn die dafür geltenden Bedingungen erfüllt sind. Erst mit der Ausübung und Abwicklung werden daraus Aktien. Allein der Besitz eines Warrants bedeutet daher nicht, dass OpenAI oder Meta bereits AMD-Aktien hält.
Bei Meta hält der Vertrag ausdrücklich fest, dass der Warrant für sich genommen keine Aktionärsrechte verleiht. Für den 27. Juni 2026 wurde berichtet, dass bis zum Ende des damaligen AMD-Berichtszeitraums keine Tranche unverfallbar geworden war.
Mögliche Auswirkung auf AMDs Aktienzahl
AMD meldete zum 29. Juli 2026 insgesamt 1.632.475.042 ausstehende Aktien. Würden beide Warrants vollständig unverfallbar und ausgeübt, kämen höchstens 320 Millionen Aktien hinzu. Gegenüber der damaligen Ausgangszahl wäre das ein rechnerischer Anstieg um rund 19,6 Prozent; bezogen auf die hypothetische Gesamtzahl nach der Ausgabe entsprächen die neuen Aktien rund 16,4 Prozent.
Bei vollständiger Barausübung aller 320 Millionen Aktien läge die Zahlung zum Preis von 0,01 US-Dollar je Aktie bei 3,2 Millionen US-Dollar. Beide Vereinbarungen erlauben jedoch auch eine bargeldlose Ausübung; AMD erhielte diesen Betrag deshalb nicht zwangsläufig.