Pasquale Pillitteri berichtete am 16. Oktober 2026, die Europäische Kommission habe am 12. Oktober den Entwurf Ares(2026)9589403 veröffentlicht. Er betrifft Verfahren zu Untersuchungen und Sanktionen nach den Artikeln 75c und 75d der KI-Verordnung. Die bereits geltende Verordnung (EU) 2026/1744 gibt dem AI Office klar begrenzte Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse.

Was der Entwurf regeln soll

Ares(2026)9589403 ist ein Konsultationsentwurf für Verfahrensregeln. Die darin beschriebenen Abläufe sind damit noch kein geltendes Durchführungsrecht. Die Verordnung (EU) 2026/1744, der Digital Omnibus zur KI-Verordnung, trat am 27. Juli 2026 in Kraft und bildet bereits die gesetzliche Grundlage für die Befugnisse des AI Office.

Für welche KI-Systeme das AI Office zuständig ist

Die direkte Zuständigkeit des AI Office umfasst bestimmte KI-Systeme auf Grundlage allgemeiner KI-Modelle, wenn das Modell und das darauf basierende System vom selben Anbieter oder von Anbietern innerhalb desselben Unternehmens entwickelt werden. Sie erfasst außerdem KI-Systeme, die eine ausgewiesene sehr große Online-Plattform oder Suchmaschine bilden oder in eine solche integriert sind. Betreiber fallen darunter, wenn sie zugleich Anbieter sind oder demselben Unternehmen angehören.

Wer lediglich einen fremden Chatbot nutzt, fällt nicht allein deshalb in die direkte Aufsicht des AI Office. Maßgeblich sind die gesetzlich festgelegten System- und Anbietergruppen.

Welche Ermittlungsbefugnisse bereits gelten

Das AI Office kann Informationen anfordern, aus der Ferne oder vor Ort prüfen, Unterlagen kopieren und Personen befragen. Es darf außerdem Räume oder Aufzeichnungen versiegeln, Zugang zu KI-Systemen anordnen, die Aufbewahrung von Daten und Dokumenten verlangen sowie Sachverständige und Prüfer bestellen. Die Verordnung erlaubt dem Amt innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs auch, Verstöße festzustellen und Geldbußen sowie Zwangsgelder zu verhängen.

Bußgeldobergrenzen und tägliche Zwangsgelder

Pasquale Pillitteri ordnet die folgenden Bußgeldobergrenzen den bestehenden Regeln der KI-Verordnung zu. Sie sind nicht als neue Beträge des Verfahrensentwurfs beschrieben.

VerstoßBerichtete Obergrenze
Verbotene Praktiken nach Artikel 535 Mio. € oder 7 % des Umsatzes
Sonstige Verstöße sowie nicht erfüllte Entscheidungen oder Verpflichtungen15 Mio. € oder 3 % des Umsatzes
Unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben7,5 Mio. € oder 1 % des Umsatzes

Für große Unternehmen gilt laut Pillitteris Bericht jeweils der höhere Wert aus Festbetrag und Umsatzanteil; für KMU und kleine Midcap-Unternehmen der niedrigere.

Davon getrennt setzt die Verordnung (EU) 2026/1744 die Obergrenze für periodische Zwangsgelder auf bis zu 5 % des durchschnittlichen Tageseinkommens oder des weltweiten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr pro Tag.

Konsultation bis 9. November

Pillitteri zufolge endet die Konsultation am 9. November 2026 um 23:59 Uhr Brüsseler Zeit. Die Europäische Kommission führt das Verfahren auf ihrer Konsultationsseite zur Initiative 19292.