Am 16. Oktober 2026 schlugen Chinas Handelsministerium (MOFCOM) und das Ministerium für Wissenschaft und Technologie (MOST) 40 Ergänzungen zum Katalog der verbotenen und beschränkten Ausfuhrtechnologien vor, darunter 23 im Bereich KI. Zugleich startete für die aufgeführten Technologien eine vorläufige Registrierung vor der Ausfuhr. Bei KI unterscheidet MOFCOM zwischen dem Fernzugriff auf ein Modell und seiner lokalen Bereitstellung im Ausland.

Was der Entwurf umfasst

Die 23 vorgeschlagenen KI-Technologien betreffen Großmodelle, intelligente Agenten, Rechencluster und Informationsverarbeitung. Die übrigen 17 der insgesamt 40 Vorschläge entfallen auf Biomedizin und Photovoltaik. Die öffentliche Konsultation zum Entwurf läuft vom 16. Oktober bis zum 15. November 2026. Die Bekanntmachung von MOFCOM und MOST beschreibt sowohl die geplanten Ergänzungen als auch die vorläufige Registrierung.

API-Zugriff und lokale Bereitstellung im Ausland

Für die geplanten Regeln unterscheidet MOFCOM zwischen dem Zugriff auf ein beschränktes Großmodell und der Übertragung der Technologie zur Installation im Ausland. API-Aufrufe, App- und Web-Interaktionen sowie Software-as-a-Service (SaaS) und eine leichtgewichtige Bereitstellung auf Endgeräten sollen nicht unter die Ausfuhrkontrolle für Großmodelltechnologie fallen. Die Erläuterung des Handelsministeriums ordnet die lokale Bereitstellung beschränkter KI-Technologie im Ausland dagegen dem Ausfuhrkontrollmanagement zu.

Zugriffs- oder BereitstellungsartBehandlung laut MOFCOMBedingung oder Erleichterung
API-Aufrufe, App- und Web-Interaktionen, SaaSNicht Teil der Ausfuhrkontrolle für GroßmodelltechnologieBetrifft die Nutzung beschränkter Großmodelle über diese Zugangswege
Leichtgewichtige lokale Bereitstellung auf EndgerätenNicht Teil der Ausfuhrkontrolle für GroßmodelltechnologieBetrifft beschränkte Großmodelle in dieser Bereitstellungsform
Lokale Bereitstellung beschränkter KI-Technologie im AuslandFällt in den Bereich der AusfuhrkontrolleEine Bereitstellung in einer unternehmenseigenen Cloud im Ausland kann erleichterte Verfahren wie automatische Lizenzierung ermöglichen

Entscheidend ist laut MOFCOM, ob beschränkte Technologie aus China ins Ausland übertragen wird. Deshalb ordnet das Ministerium den Fernzugriff auf ein Modell anders ein als dessen Installation im Ausland. Für eine unternehmenseigene Cloud im Ausland kann eine erleichterte automatische Lizenzierung infrage kommen.

Welche Exporte registriert werden müssen

Die vorläufige Registrierung gilt seit dem 16. Oktober 2026 und soll bis zur formellen Überarbeitung und Umsetzung des Katalogs gelten. Unternehmen müssen die Ausfuhr der in der Bekanntmachung aufgeführten Technologien vorab über das Geschäftssystem von MOFCOM registrieren. Erfasst sind insbesondere:

  • die Übertragung des Eigentums an Technologie ins Ausland;
  • die Lizenzierung einer in China befindlichen Technologie zur Nutzung im Ausland;
  • ein Wechsel des Eigentümers oder der tatsächlichen Kontrolle einer Technologie zu einer ausländischen Organisation;
  • weitere Fälle, die MOFCOM ausdrücklich benennt.

Auch bereits begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Ausfuhren fallen unter die Registrierungspflicht.

Wie der Entwurf Open-Source-Technologie behandelt

Technologie, die bereits durch eine Open-Source-Veröffentlichung oder wissenschaftliche Publikation öffentlich zugänglich geworden ist, soll nach dem Entwurf außerhalb des vorgesehenen Verwaltungsbereichs liegen. Für Ausfuhren im Zusammenhang mit KI-Open-Source-Veröffentlichungen nennt MOFCOM dagegen automatische Lizenzierung als Erleichterung. Die beiden Regelungen behandeln bereits öffentlich zugängliche Technologie und Ausfuhren im Rahmen einer Open-Source-Veröffentlichung also unterschiedlich.