Die Europäische Kommission legte den EU KIDS Act am 17. September 2026 als Verordnungsvorschlag vor. Der Entwurf sieht besondere Schutzpflichten für Online-Spiele vor, enthält aber kein ausdrückliches Verbot privater Gameserver und verlangt nicht, dass jedes Spiel einen amtlichen Ausweis erfasst.

Der Vorschlag COM(2026) 681 final wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Prüfung vorgelegt. Er ist kein geltendes Recht. Der Text des Kommissionsvorschlags unterscheidet zwischen Sicherheitsregeln für Spiele und Kontobeschränkungen für bestimmte soziale Netzwerke und Videoplattformen.

Welche Pflichten der Entwurf für Online-Spiele vorsieht

Das englischsprachige Video von Stop Killing Games gibt die kritische Sicht der Kampagne auf mögliche Folgen des Vorschlags für Spiele und den Erhalt älterer Games wieder.

Online-Spiele gehören zum Anwendungsbereich des Vorschlags. Ihre Anbieter sollen Schutzmaßnahmen für Minderjährige vorsehen, darunter Vorkehrungen gegen zwanghafte oder übermäßige Nutzung, sichere Einstellungen und Kontakte sowie Werkzeuge für Erziehungsberechtigte.

DienstVorgesehene Regeln im Entwurf
Soziale Netzwerke und VideoplattformenBei Diensten, die für unter 15-Jährige ein Risiko darstellen, sollen Konten für diese Altersgruppe beschränkt werden. Für 13- und 14-Jährige sind bedingte Ausnahmen mit eingeschränkten Konten vorgesehen.
Online-SpieleAnbieter sollen Sicherheitsmaßnahmen für Minderjährige einführen, etwa gegen zwanghafte oder übermäßige Nutzung, mit sicheren Einstellungen und Kontakten sowie Werkzeugen für Erziehungsberechtigte.
App-StoresSie sollen Altersbewertungen anwenden und Minderjährigen den Zugriff auf oder den Kauf von für ihr Alter ungeeigneten Apps verwehren.

Die Regeln unterscheiden sich je nach Dienst: Bei Spielen geht es um Schutzmaßnahmen im Angebot selbst, während die Vorschriften für bestimmte soziale Netzwerke und Videoplattformen den Zugang zu Konten betreffen. Der Vorschlag nimmt bestimmte Plattformen für Entwicklung und Austausch quelloffener Software unter Bedingungen aus. Daraus ergibt sich keine pauschale Ausnahme für jede Linux-Distribution oder jeden App-Store.

Die Kampagne Stop Killing Games vertritt eine kritische Sicht auf mögliche Folgen des Vorschlags für Spiele und den Erhalt älterer Games. In diesem englischsprachigen Video erläutert sie ihre Position:

Verbietet der Vorschlag private Gameserver?

Der Entwurf enthält kein ausdrückliches Verbot privater Gameserver. Er nimmt Online-Spiele in seinen Anwendungsbereich auf und sieht Pflichten für Anbieter vor. Wie diese Regeln auf bestimmte private oder gemeinschaftlich betriebene Servermodelle anzuwenden wären, ist damit nicht abschließend geklärt.

Auch eine Ausweispflicht für jedes Spiel steht nicht im Text. Artikel 29 knüpft die zertifizierte EU-Altersprüfung an die Kontobeschränkungen aus Artikel 6. Diese betreffen bestimmte soziale Netzwerke und Videoplattformen, nicht pauschal alle Spiele.

Für welche Konten die Altersprüfung vorgesehen ist

Artikel 6 betrifft soziale Netzwerke und Videoplattformen, die für Minderjährige unter 15 Jahren ein Risiko darstellen. Für 13- und 14-Jährige können Erziehungsberechtigte dem Entwurf zufolge ein eingeschränktes Konto einrichten. Es soll Werkzeuge für die elterliche Aufsicht, die Zustimmung zu möglichen neuen Kontakten und eine tägliche Nutzungsgrenze von höchstens einer Stunde geben.

Der Vorschlag sieht für die Altersprüfung Anforderungen an Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit, Robustheit, Datenschutz und möglichst geringe Eingriffe vor. Die Verfahren sollen weder Identifizierung und Nachverfolgung noch gezielte Ansprache, Werbung oder Profilbildung ermöglichen. Als Schutzmechanismus nennt der Entwurf einen Zero-Knowledge-Proof: Dabei lässt sich eine Altersaussage prüfen, ohne die zugrunde liegenden Daten vollständig offenzulegen.

Für die Kontobeschränkungen nach Artikel 6 sollen die betroffenen Anbieter eine zertifizierte EU-Lösung zur Altersverifikation mit einer Altersbestätigung durch Dritte nutzen. Der Vorschlag verpflichtet die Mitgliedstaaten außerdem, mindestens eine kostenlose EU-Lösung dafür sicherzustellen. Eine frühere NeoTeo-Einordnung zur angekündigten Altersprüfung behandelte die damaligen Pläne; hier geht es um die konkreten Bestimmungen des Kommissionsvorschlags.

Wann die Regeln gelten würden

Artikel 43 sieht für den größten Teil der Verordnung eine Anwendung sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten vor. Der Start hängt damit vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.