Die Regierung des Vereinigten Königreichs veröffentlichte am 22. Oktober 2026 ein Weißbuch mit Vorschlägen für neue Straftatbestände, Sicherheitsauflagen für Betreiber und Eingriffsbefugnisse zum Schutz wichtiger Unterseekabel. Die Maßnahmen stehen zur Konsultation und sind kein geltendes Recht. Einen Tag zuvor berichtete The Telegraph unabhängig davon über langsame Bewegungen russischer Fischereifahrzeuge nahe Kabelrouten.
Was die britische Regierung vorschlägt
Das Weißbuch sieht ein neues Delikt für Handlungen vor, die die Sicherheit unterseeischer Infrastruktur beeinträchtigen. Erfasst werden sollen physische Eingriffe ebenso wie nichtphysische, darunter Cyberaktivitäten und bestimmte vorbereitende Handlungen. Die Regierung nennt als Beispiel Vermessungen oder Kartierungen, die der Vorbereitung eines späteren Angriffs dienen.
Für Betreiber von Telekommunikationsinfrastruktur unter Wasser schlägt die Regierung Pflichten vor, Risiken zu erkennen und zu mindern, auf Sicherheitsvorfälle vorbereitet zu sein, darauf zu reagieren und die Infrastruktur wiederherzustellen. Betreiber sollen Sicherheitsbeeinträchtigungen außerdem der Regierung und der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Bei erheblichen Risiken sollen sie angemessene Schritte unternehmen, um direkt betroffene Nutzer zu informieren.
Weitere Vorschläge betreffen eine Befugnis, mit der die Regierung Anbietern von Telekommunikationsinfrastruktur und Reparaturdiensten aus Gründen der nationalen Sicherheit bestimmte Maßnahmen vorschreiben könnte. Für Sensorik in Glasfaserkabeln ist ein eigener Sicherheitsrahmen vorgesehen. Er soll unter anderem neue Installationen prüfen und grundlegende Sicherheitsanforderungen festlegen.
Das Weißbuch und die britische Konsultation
Die vorgeschlagenen Höchststrafen
Das Weißbuch unterscheidet drei Stufen des Verschuldens. Für jede schlägt die Regierung eine Höchststrafe von bis zu zwei Jahren bis zu 14 Jahren Haft und unbegrenzte Geldstrafen vor, abhängig von der jeweiligen Kategorie.
| Vorgeschlagenes Verhalten | Höchststrafe Freiheitsstrafe | Geldstrafe |
| Vorsätzliches Handeln | 14 Jahre | Unbegrenzt |
| Rücksichtsloses Handeln | 10 Jahre | Unbegrenzt |
| Grob fahrlässiges Handeln | 2 Jahre | Unbegrenzt |
Die am 22. Oktober 2026 eröffnete Konsultation läuft bis zum 14. Januar 2027. Danach will die Regierung die Rückmeldungen auswerten und ihre Vorschläge gegebenenfalls überarbeiten. Ein Gesetzentwurf soll folgen, wenn es die Zeit im Parlament erlaubt.
Was die Auswertung zu russischen Trawlern berichtet
Am 21. Oktober 2026 berichtete The Telegraph, eine Analyse von viereinhalb Jahren Global-Fishing-Watch-Daten habe 17 russische Fischereifahrzeuge und mehr als 500 Fälle langsamer Fahrt oder wiederholter Bewegung entlang kartierter Kabelrouten erfasst. Die Auswertung habe die Schiffspositionen mit Seekarten abgeglichen.
Ein Schiff sei innerhalb von vier Jahren nahe neun Kabeln erfasst worden. Bei Atlantic Crossing 1 nördlich von Schottland summierten sich die gemeldeten Bewegungen laut Bericht auf 337 Stunden, davon 322 Stunden im April 2023. Für Februar 2025 beschrieb The Telegraph eine Passage eines als Ship B bezeichneten Fahrzeugs nahe Hibernia Express: Das Schiff blieb demnach 42 Minuten in der Nähe des Kabels und fuhr dabei mit weniger als zwei Knoten. Weitere genannte Systeme sind Shefa-2, das außer Betrieb genommene TAT-14, Amitié und Grace Hopper.
Die Auswertung beschreibt Schiffsbewegungen nahe kartierter Routen. Sie belegt keine Spionageabsicht oder Sabotage und weist weder den Einsatz von Ausrüstung noch Kabelschäden nach.
Warum die Kabel wichtig sind und wem sie gehören
Nach Angaben der britischen Regierung landen 64 aktive Telekommunikations-Kabelsysteme im Vereinigten Königreich: 45 internationale und 19 inländische. Unterseekabel übertragen 99 Prozent des internationalen Datenverkehrs des Landes.
Die Eigentümerstruktur ist vielfältig. Der Congressional Research Service beschreibt private Telekommunikations- und Technologieunternehmen, staatliche Unternehmen sowie Konsortien als mögliche Eigentümer. Ein Kabelsystem kann einem einzelnen Unternehmen oder mehreren Beteiligten gehören. Eigentum ist dabei von der Herstellung und Verlegung eines Kabels zu unterscheiden.