Die US-Verkehrssicherheitsbehörde National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) hat am 23. Oktober 2026 einen Entwurf zur Änderung des Fahrzeugbeleuchtungsstandards FMVSS No. 108 eingereicht. Seine Veröffentlichung im Federal Register ist für den 26. Oktober vorgesehen. Der Vorschlag würde optionale cyanfarbene Markierungsleuchten für Fahrzeuge mit automatisiertem Fahrsystem (Automated Driving System, ADS) erlauben und für sie Lichtstärkegrenzen festlegen.
Was die optionalen Cyan-Leuchten anzeigen sollen
Die Leuchten würden signalisieren, dass ein ADS das Fahrzeug steuert, ohne dass eine Person im Fahrzeug die Straße überwachen soll. Der Entwurf sieht vier bis acht Leuchten vor: eine oder zwei vorn, eine oder zwei auf jeder Seite und eine oder zwei am Heck. Sie müssten mindestens 38 cm über dem Boden angebracht sein, stetig leuchten und gemeinsam ein- und ausgeschaltet werden. Sobald eine Person die Straße überwachen soll, würden sie automatisch erlöschen.
Die vorgeschlagenen Höchstwerte hängen von der Position der Leuchte und davon ab, ob die Scheinwerfer eingeschaltet sind. Candela (cd) ist die Einheit der Lichtstärke.
| Position der Leuchte | Zustand der Scheinwerfer | Vorgeschlagene maximale Lichtstärke |
| Vorn | Ein oder aus | 125 cd |
| Seitlich und am Heck | Aus | 90 cd |
| Seitlich und am Heck | Ein | 18 cd |
Die Grenzwerte sind Teil des Vorschlags. Sie gelten für die beschriebenen Leuchtenpositionen und Scheinwerferzustände.
Welche weiteren Beleuchtungsregeln sich ändern könnten
Für ADS-Fahrzeuge ohne manuell bedienbare Fahrsteuerung will die NHTSA bestimmte Vorgaben für Bedienung und Anzeige anpassen. Entfallen könnten Anforderungen an die manuelle Rückstellung von Blinkern über das Lenkrad und an die Hand- oder Fußbedienung des Wechsels zwischen Abblend- und Fernlicht. Die Funktionen selbst blieben erforderlich: Auch solche Fahrzeuge müssten Blinker bedienen und zwischen den Lichtstufen wechseln können.
Vorgaben für Blinker- und Fernlichtanzeigen im Fahrzeug würden künftig auf Fahrzeuge mit manueller Fahrsteuerung begrenzt. Fehlen Blinkeranzeigen, müsste eine Warnanzeige für den Ausfall einer Leuchte von allen vorgesehenen Sitzplätzen aus sichtbar sein. Eine Warnanzeige für die Warnblinkanlage bliebe vorgeschrieben; die NHTSA bittet allerdings um Stellungnahmen zu dieser Vorgabe. Auch die Formulierungen zur Warnblinkanlage und die Regel für mehrere Schalter würden angepasst: Eine Bedienung mit nur einer Handlung wäre bei mehreren Schaltern nur für Fahrzeuge mit manueller Fahrsteuerung vorgesehen.
Der Entwurf betrifft außerdem Scheinwerferprüfungen und deren Anordnung. Integrierte Scheinwerfer würden bei der vom Hersteller angegebenen Spannung geprüft. Für Scheinwerfer mit austauschbaren Leuchtmitteln und für Sealed-Beam-Scheinwerfer bliebe es bei 12,8 V. Bei übereinander angeordnetem Abblend- und Fernlicht soll die Vorgabe entfallen, dass das Abblendlicht oberhalb des Fernlichts sitzen muss. Die Mindest- und Höchstwerte für die Montagehöhe blieben bestehen.
Der Entwurf betrifft Fahrzeugklassen, die unter den US-Standard FMVSS No. 108 fallen, und ist nicht auf den Tesla Cybercab beschränkt. NeoTeos frühere Berichterstattung zur Cybercab-Prüfung behandelt ein separates Verfahren zu Teslas Angaben über die Einhaltung von Sicherheitsstandards.
Frist für Stellungnahmen
Der Entwurf sieht den 25. November 2026 als Frist für öffentliche Stellungnahmen vor. Die vorgeschlagenen Änderungen sind damit noch kein endgültiger Standard.