Spaniens neue Preisgrenze für Notfälle gilt seit dem 4. November 2026. Das Real Decreto-ley 32/2026 führt einen Preisrahmen für bestimmte Waren und Dienstleistungen ein, wenn ein qualifizierter Notfall festgestellt oder von der Regierung entsprechend geregelt wird. Maßgeblich ist grundsätzlich der höchste Preis der vorausgehenden 30 Tage; unter einer zusätzlichen Bedingung wird stattdessen der Durchschnittspreis um 50 Prozent erhöht.

Wann die Preisregel greift

Ein Weg führt über die Erklärung eines Gebiets zum schwer betroffenen Gebiet bei einem Katastrophenschutz-Notfall. Bei anderen außergewöhnlichen Situationen braucht es einen Beschluss des Ministerrats. Darin müssen Beginn und Ende, die erfassten Waren oder Dienstleistungen sowie der maßgebliche Preis festgelegt werden. Der Beschluss kann Anbieter außerdem verpflichten, den Durchschnitts- und Höchstpreis des vorherigen Zeitraums in ihren Angeboten anzugeben.

Artikel 20 ter nennt keine Plattformen beim Namen. Welche Leistungen erfasst sind, hängt vom jeweiligen Geltungsbereich und gegebenenfalls vom Beschluss des Ministerrats ab.

So wird der Referenzpreis berechnet

Für dieselbe oder eine vergleichbare Ware oder Dienstleistung zählt grundsätzlich der höchste Preis aus den 30 Kalendertagen vor Beginn des Notfalls. Liegt dieser Höchstpreis um mehr als 50 Prozent über dem Durchschnitt des Zeitraums, gilt stattdessen der Durchschnitt zuzüglich 50 Prozent.

Bedingung im ReferenzzeitraumMaßgeblicher Preis
Der Höchstpreis liegt höchstens 50 Prozent über dem DurchschnittHöchstpreis der vorausgehenden 30 Kalendertage
Der Höchstpreis liegt mehr als 50 Prozent über dem DurchschnittDurchschnittspreis zuzüglich 50 Prozent

Ein Rechenbeispiel: Beträgt der Durchschnitt 100 Euro und der höchste Preis 170 Euro, greift die zweite Regel. Der Referenzpreis liegt dann bei 150 Euro. Die 50-Prozent-Schwelle entscheidet, welcher Berechnungsweg gilt; sie ist keine Mindesthöhe für eine Rückzahlung.

Für deutlich saisonabhängige Waren und Dienstleistungen darf als Vergleichszeitraum derselbe Zeitraum des Vorjahres dienen, angepasst an den Verbraucherpreisindex.

Was die Sonderregel für Urda umfasst

Nach dem Zugunglück vom 28. Oktober 2026 erfasst die besondere Regelung Dienstleistungen, die von dem Unfall betroffen sind, sowie Bahnverbindungen, die deshalb weiterhin unterbrochen sind. Die zunächst festgelegte Geltungsdauer reicht bis zum 10. November 2026. Der Ministerrat kann sie per Beschluss verlängern.

Rückzahlungen, Ausnahmen und Verkehrspreise

Wird mehr als der jeweils geltende Höchstpreis berechnet, haben Verbraucher Anspruch auf die automatische Rückzahlung des übersteigenden Betrags. Die Regel lässt außerdem Preiserhöhungen zu, wenn höhere Kosten objektiv belegt sind oder neue Waren beziehungsweise Dienstleistungen nachweislich nötig sind, um die durch den Notfall verursachte Störung abzumildern. Als regelkonform gelten auch staatlich regulierte Tarife und Preise aus Verträgen mit öffentlichen Verwaltungen.

Für bestimmte Preisbeschränkungen im Luftverkehr und in anderen Verkehrsbereichen, die besonderen EU-Preisregeln unterliegen, ist vor ihrer Anwendung eine ausdrückliche Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich.