Das Real Decreto 723/2026 trat am 5. Oktober 2026 in Spanien in Kraft. Es ergänzt die schriftlichen Informationen zu Beschäftigungsbedingungen um Angaben zu algorithmischen oder automatisierten Entscheidungssystemen, die bestimmte Arbeitsbedingungen festlegen oder verändern. Kapitel II gilt für Arbeitsverhältnisse von mehr als vier Wochen. Die Verordnung setzt die Richtlinie (EU) 2019/1152 teilweise um, gilt aber als spanische Regelung.
Welche Arbeitsentscheidungen erfasst die Regelung?
Das Real Decreto 723/2026 erfasst Systeme, die Arbeitszeitdauer oder -verteilung, die Zuweisung von Aufgaben, das Entgelt, die berufliche Entwicklung, den Arbeitsort oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bestimmen oder verändern. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen unter den Geltungsbereich des spanischen Arbeitnehmerstatuts fallen; für bestimmte Bereiche, darunter Fischerei und maritime Arbeit sowie den öffentlichen Dienst, gelten Sonderregeln.
Entscheidend ist, welche Arbeitsbedingungen das System beeinflusst. Die Regelung betrifft nicht pauschal jeden Algorithmus, der im Unternehmen eingesetzt wird, sondern die Systeme, die an diesen aufgeführten Entscheidungen mitwirken.
Welche Informationen Arbeitgeber schriftlich geben müssen
Arbeitgeber müssen über das Bestehen solcher Systeme informieren. Wenn ein System eine der erfassten Entscheidungen trifft oder verändert, müssen sie außerdem dessen Vorgaben, Kriterien und Funktionsregeln mitteilen. Artikel 3.2(k) verlangt diese Angaben; eine ausdrückliche Pflicht zur Offenlegung des Quellcodes formuliert er nicht.
Bei einem neuen Arbeitsverhältnis müssen die Informationen schriftlich vor dessen Beginn vorliegen. Enthält der schriftliche Arbeitsvertrag bereits alle Angaben, erfüllt er damit die Informationspflicht. Papier und elektronische Übermittlung sind möglich. Bei digitaler Zustellung müssen Beschäftigte die Informationen abrufen, speichern und ausdrucken können; Arbeitgeber müssen den Versand oder den Empfang nachweisen können.
Ändern sich erfasste Arbeitsbedingungen, müssen Arbeitgeber die Änderung schriftlich mitteilen, sobald wie möglich und spätestens an dem Tag, an dem sie wirksam wird.
Was bereits Beschäftigte anfordern können
Wer am 5. Oktober 2026 bereits beschäftigt war, kann Informationen anfordern, die noch nicht vorliegen. Der Arbeitgeber muss innerhalb von 30 Arbeitstagen nach der Anfrage antworten. Diese Übergangsregel unterscheidet sich von der Pflicht bei einem neuen Arbeitsverhältnis: Dort muss die Information vor Beginn schriftlich vorliegen.
Wie sich die Regelung von 2021 unterscheidet
Das Real Decreto-ley 9/2021, das mit der Ley Rider verbunden ist, sah bereits ein Informationsrecht für die Arbeitnehmervertretung zu Parametern, Regeln und Anweisungen bestimmter Algorithmen oder KI-Systeme vor. Dieses Recht bezog sich auf Systeme, die Arbeitsbedingungen oder den Zugang zu beziehungsweise den Verbleib in einer Beschäftigung beeinflussen können, einschließlich Profiling.
Das Real Decreto 723/2026 ergänzt diesen älteren Rahmen um schriftliche Informationen für einzelne Beschäftigte zu den im Erlass genannten Vertragsbedingungen. Für die neuen Regeln ist also ausschlaggebend, ob ein System eine der festgelegten Arbeitsbedingungen bestimmt oder verändert.