Am 26. Oktober 2026 teilte der Ausschuss für Aufsicht und Regierungsreform des US-Repräsentantenhauses mit, dass sein Vorsitzender James Comer Unterlagen und Informationen von Delaware verlangt hat. Die Anfrage an Gouverneur Matt Meyer betrifft einen Entwurf für Unternehmen, die von KI-Agenten geführt werden sollen. Der Ausschuss will nach eigenen Angaben erfahren, welche Risiken Delaware geprüft hat und welche Kräfte hinter ähnlichen Initiativen stehen. Die Antworten könnten mögliche Bundesgesetze beeinflussen, erklärte der Ausschuss.

Was der Ausschuss wissen will

Die Untersuchung richtet sich auf Delawares Vorschlag für eine sogenannte Artificial Intelligence Company (AIC), eine Gesellschaft, deren Geschäfte ein KI-Agent führen würde. Comer verwies auf Fragen zur Risikoprüfung und Transparenz bei der Entwicklung solcher Initiativen. Das sind die vom Ausschuss angeführten Gründe für seine Anfrage.

Der Entwurf ist auf den 2. Juni 2026 datiert. Er sieht ein zeitlich begrenztes Regulierungs-Sandboxprogramm vor, in dem Unternehmen Innovationen unter festgelegten Bedingungen mit Geschäftspartnern erproben könnten. Der Ausschuss bat um Auskunft über Delaware und die Kräfte hinter ähnlichen Vorhaben in anderen Bundesstaaten.

Die Firma wäre nicht der KI-Agent

Der Entwurf unterscheidet zwischen der AIC als Unternehmen und dem KI-Agenten als dessen Manager. Ein KI-Agent ist darin Software, die ohne routinemäßige menschliche Aufsicht selbstständig Entscheidungen trifft und auf vorgegebene Ziele hinarbeitet. Die AIC dürfte jedem rechtmäßigen Zweck außer Bankgeschäften dienen.

Vorgesehen wäre ein einzelnes Mitglied, entweder eine natürliche Person oder eine im Entwurf bezeichnete Delaware-Rechtseinheit. Dieses Mitglied müsste Kapital bereitstellen und eine Kontaktperson benennen. Fiele der KI-Manager aus, müsste das Mitglied die Geschäfte vorübergehend selbst führen und innerhalb von 30 Tagen einen Ersatz bestimmen. Der Entwurf würde die routinemäßige Aufsicht über den KI-Manager verringern, aber das Mitglied und seine Aufgaben nicht aus der Unternehmensstruktur entfernen.

Auflagen und Grenzen des Haftungsschutzes

Wer eine Teilnahme am Sandboxprogramm beantragen wollte, müsste den erwarteten öffentlichen Nutzen, mögliche Risiken für Geschäftspartner und andere Betroffene, Datensicherheitsmaßnahmen, den Test- und Abwicklungsplan sowie die Kapitalausstattung beschreiben. Für jede Innovation wäre ein eigener Antrag nötig. Antragsteller müssten außerdem nachweisen, dass sie den KI-Agenten technisch und organisatorisch abschalten können.

Der Entwurf sieht Mitteilungen an Geschäftspartner vor, bevor diese mit einer zugelassenen AIC interagieren. Darin müssten unter anderem die Identität und Kontaktdaten des Mitglieds, der vorübergehende Charakter des Tests, die damit verbundenen Haftungsregeln, Beschwerdewege und der fehlende staatliche Empfehlungscharakter stehen. Die zuständige Stelle könnte eine Teilnahme aus bestimmten Gründen aussetzen oder widerrufen und die Auflösung einer AIC anordnen. Ausnahmen von Vorschriften wären auf ausdrücklich beantragte und genehmigte Fälle begrenzt; widerspräche die zuständige Fachbehörde einer Ausnahme, wäre das für den Ausschuss bindend.

Der vorgeschlagene Schutz würde das Mitglied nicht pauschal von jeder Haftung befreien. Allein durch die Mitgliedschaft sollte es grundsätzlich nicht für Schulden der AIC haften. Für bestimmte Handlungen der AIC oder von Personen auf deren Weisung wäre ein Schutz vor einer Haftung aufgrund von Vertretungs- oder Abhängigkeitsverhältnissen an eine ausreichende Kapitalausstattung gebunden. Ausnahmen beträfen unter anderem Betrug, vorsätzliche Gesetzesverstöße und Geschäfte außerhalb des festgelegten Unternehmenszwecks, wenn das Mitglied davon wusste oder hätte wissen müssen.

Teilnehmer blieben laut Entwurf zivilrechtlich schadensersatzpflichtig und den Straf- und Verbraucherschutzgesetzen Delawares unterworfen. Auch eine Haftung wegen des eigenen Verhaltens nach anderem Recht bliebe möglich. Für eine AIC sähe der Entwurf zudem eine jährliche Steuer von 1.000 US-Dollar vor.

Drei Fristen mit unterschiedlichen Startpunkten

Der Entwurf nennt drei getrennte Zeiträume: Das Sandboxprogramm sollte nach seiner Umsetzung 30 Monate laufen. Für den Test einer einzelnen Innovation wären ab der Registrierung höchstens 24 Monate vorgesehen. Das Gesetz selbst sollte 36 Monate nach seinem Inkrafttreten auslaufen, sofern die Generalversammlung die Frist nicht verlängert.