Das US-Berufungsgericht für den 8. Gerichtsbezirk soll um den 2. Oktober 2026 die Durchsetzung von Minnesotas HF 1606 vorläufig ausgesetzt haben. xAI geht mit einer Klage nach dem First Amendment gegen das Gesetz vor; das Verfahren läuft weiter.

Was Minnesotas HF 1606 regelt

Das Gesetz erfasst das Verändern oder Erzeugen eines Bildes oder Videos, das bei einer identifizierbaren Person intime Körperteile zeigt, die im Original nicht zu sehen sind. Die Darstellung muss so realistisch sein, dass eine vernünftige Person annehmen würde, die Körperteile gehörten der abgebildeten Person.

Wer eine Website, App, Software, ein Programm oder einen anderen Dienst besitzt oder kontrolliert, darf den Zugriff, Download oder die Nutzung für solche Veränderungen nicht ermöglichen und sie nicht für Nutzer ausführen. Auch Werbung oder Promotion solcher Dienste ist untersagt. Die Verbote gelten nicht, wenn die Veränderung technische Fähigkeiten der Nutzer voraussetzt. HF 1606 trat am 1. August 2026 in Kraft.

Der Generalstaatsanwalt von Minnesota kann nach Absatz 2 eine zivilrechtliche Geldbuße von bis zu 500.000 US-Dollar für jeden rechtswidrigen Zugriff, Download oder Gebrauch durchsetzen.

Der Weg des Falls vor die Berufungsinstanz

DatumVerfahrensereignis
27. Juli 2026X.AI LLC reichte Klage gegen Keith Ellison, den Generalstaatsanwalt von Minnesota, ein.
31. Juli 2026Das Bezirksgericht wies xAIs Antrag auf eine sofortige einstweilige Verfügung zurück.
1. August 2026HF 1606 trat laut Gesetzestext in Kraft.
4. September 2026Das Bezirksgericht wies xAIs Antrag auf eine vorläufige gerichtliche Untersagung zurück; xAI legte am selben Tag Berufung ein.
Um den 2. Oktober 2026Das US-Berufungsgericht für den 8. Gerichtsbezirk soll die Durchsetzung von HF 1606 während des laufenden Verfahrens ausgesetzt haben.

Der Verfassungsstreit läuft weiter

xAI beruft sich in der Klage auf den First Amendment der US-Verfassung und hält HF 1606 für zu weit gefasst. Die Verfassungsfrage bleibt Teil des laufenden Verfahrens.