Die US-Luftfahrtbehörde FAA schlägt zwei getrennte Änderungen an den Regeln für kommerzielle Raketenstarts und Wiedereintritte vor: eine neue Berechnung von Flugsicherheitsgrenzen und eine zusätzliche Nachweisoption für bestimmte unkontrollierte Wiedereintritte. Beide Vorschläge betreffen Teil 450 der US-Regeln für kommerzielle Raumfahrt und sind keine geltenden Änderungen.

Merksatz: Die FAA behandelt zwei verschiedene Fragen: wie Abbruchrisiken berechnet werden und welcher Sicherheitsnachweis für bestimmte unkontrollierte Wiedereintritte gelten könnte.
VorschlagRegelabschnittVorgesehene ÄnderungGeltungsbereich
Berechnung der Flugsicherheitsgrenzen§ 450.108(c)(4)Relevante Folgen eines Flugabbruchs und eines Flugs außerhalb der Grenzen einer noch nutzbaren Mission gemeinsam berechnenJe Fehlermodus und wichtigem Flugabschnitt
Nachweis bei unkontrolliertem Wiedereintritt§ 450.101(c)Ausreichendes Auseinanderbrechen des Fahrzeugs und seiner Teile als zusätzliche NachweisoptionNur bei unkontrollierten atmosphärischen Wiedereintritten; individuelle und kollektive Risikokriterien gelten weiter

Eine Berechnung bündelt relevante Abbruchrisiken

Der erste Vorschlag betrifft die bedingte erwartete Opferzahl, kurz CEC. Diese Kennzahl schätzt, wie viele Opfer unter bestimmten Bedingungen zu erwarten wären. Die FAA will klarstellen, dass die Berechnung für jeden Fehlermodus und jeden wichtigen Flugabschnitt sowohl relevante Folgen eines Flugabbruchs als auch Folgen eines Flugs außerhalb der Grenzen einer noch nutzbaren Mission einbezieht. Brüche, die innerhalb dieser Missionsgrenzen auftreten, sollen nicht in dieselbe gemeinsame Berechnung eingehen. Der FAA-Vorschlag zu den Flugsicherheitsgrenzen bezieht sich auf § 450.108(c)(4).

Damit geht es um die Berechnung der Sicherheitsgrenzen für einen möglichen Abbruch, nicht um eine allgemeine Aufhebung der Abbruchanforderung. Die vorgeschlagene Änderung bündelt die relevanten Folgen in einer CEC-Berechnung je Fehlermodus und wichtigem Flugabschnitt.

Eine Nachweisoption nur für unkontrollierte Wiedereintritte

Der zweite Vorschlag betrifft einen unkontrollierten atmosphärischen Wiedereintritt (UAR). Nach der vorgeschlagenen Definition sinkt die Umlaufbahn durch natürliche Kräfte ab, und der Betreiber kontrolliert die Flugbahn nicht. Als Grenze nennt der Entwurf ein Perigäum, also den erdnächsten Punkt der Umlaufbahn, von 70 Seemeilen (rund 130 Kilometern). Wird der Perigäumsabstieg durch Triebwerkseinsatz herbeigeführt oder kontrolliert der Betreiber den Sinkflug, fällt der Wiedereintritt nach der vorgeschlagenen Definition nicht darunter.

Für solche UARs soll ein Betreiber als zusätzliche Möglichkeit nachweisen können, dass das Fahrzeug, seine Bauteile und nicht entfaltete Nutzlasten ausreichend auseinanderbrechen. Der Nachweis soll vor einem einzelnen Ereignis schützen, von dem mehrere Opfer zu erwarten wären. Die Option ist auf unkontrollierte Wiedereintritte beschränkt; die FAA hält die Kriterien für individuelle und kollektive Risiken aufrecht. Der separate FAA-Vorschlag zu unkontrollierten Wiedereintritten betrifft § 450.101(c).

Beide Maßnahmen sind Vorschläge

Die FAA bezeichnet beide Änderungen als NPRMs, also als Vorschläge für Regeländerungen. Sie sollen am 9. November 2026 im Federal Register veröffentlicht werden. Bis dahin beschreiben sie geplante Änderungen an den US-Regeln, keine geltenden neuen Anforderungen.