Die Berufung, die das Tribunal Superior de Justicia de Madrid in seinem Urteil 864/2026 behandelte, betraf laut Bericht eine Drehbuchautorin aus einem ERE, einem spanischen Verfahren zur kollektiven Entlassung. In ihrem Kündigungsschreiben wurde KI nicht erwähnt. Eine separate Kündigung eines 3D-Modellierers, in deren Schreiben KI genannt wurde, war nicht Gegenstand der Berufung und wurde vom Madrider Gericht nicht geprüft.
Was das Madrider Urteil betraf
Das Urteil trägt das Datum 8. Oktober 2026. Der berichtete Verfahrensgang betrifft die Berufung der Drehbuchautorin, deren Kündigungsschreiben keinen Hinweis auf KI enthielt. Der Fall des 3D-Modellierers blieb außerhalb des Verfahrens vor dem Tribunal Superior de Justicia de Madrid: Seine Kündigung wurde nicht angefochten.
Was das Gericht in Bilbao feststellte
Im Urteil 252/2026 vom 6. Juli 2026 erklärte das Tribunal de Instancia de Bilbao die Kündigung des technischen Zeichners Carlos María durch GHI Hornos Industriales S.L. für ungerechtfertigt. Der Arbeitgeber hatte wirtschaftliche, produktionsbedingte, technische und organisatorische Gründe angeführt und dabei eine digitale Umstellung mit Model Based Definition (MBD) und KI beschrieben. Das Urteil 252/2026 hält fest, dass GHI diese Gründe nicht ausreichend belegen konnte.
Für die Einschätzung zur MBD-Nutzung zog das Gericht Zeugenaussagen heran: Das Werkzeug sei nicht in größerem Umfang eingesetzt worden. Ein Zeuge hatte zwar eine Schulung erhalten, aber nicht mit dem Werkzeug gearbeitet. Auch einen Bericht vom Juni 2026 wertete das Gericht nicht als Rechtfertigung für die Entlassung vom 31. Oktober 2025, da der Bericht erst danach erstellt worden war.
Interne Unterlagen vom 27. August 2025 verwiesen auf die „Eigenschaften und Einstellungen“ der Beschäftigten, deren Stellen wegfallen sollten. Das Gericht wertete die behauptete Entwicklung von KI-Werkzeugen in diesem Einzelfall als Vorwand für die Streichung der Stelle.
GHI musste innerhalb von fünf Tagen nach Zustellung zwischen der Wiedereinstellung und einer zusätzlichen Entschädigung von 5.877,71 Euro wählen. 6.452,85 Euro waren bereits als Kündigungsentschädigung gezahlt worden.