Nach den Schlussplädoyers vom 20. Oktober blieb die separate Auseinandersetzung um Lizenzbedingungen laut damaligen Berichten offen. Das Juryurteil vom 13. Oktober sprach Qualcomm in zwei Ansprüchen jeweils 1 US-Dollar zu, entschied aber nicht über die übrigen Lizenzfragen.

Die Schlussplädoyers betrafen ein separates Verfahren

Am 20. Oktober 2026 hörte US-Bezirksrichterin Maryellen Noreika Schlussplädoyers zu getrennten Fragen des unfairen Wettbewerbs nach kalifornischem Recht und zu künftigen Lizenzbedingungen, darunter für die Arm-v10-Architektur. Berichte beschrieben Noreikas Zurückhaltung, selbst Lizenzgebühren festzulegen. Bis zum 25. Oktober meldeten sie zu diesen Punkten noch keine schriftliche Entscheidung.

Wofür Qualcomm 2 US-Dollar erhielt

Das am 13. Oktober 2026 ergangene Urteil hielt fest, dass Arm Abschnitt 5 des Architectural License Agreement (ALA), der Architekturlizenzvereinbarung mit Qualcomm, verletzt hatte: Arm hatte ACKs und OOBs vor und nach dem 8. Januar 2023 zurückgehalten. Dafür setzte das Urteil 1 US-Dollar Schadenersatz fest. Einen weiteren US-Dollar sprach es Qualcomm Technologies, Inc. (QTI) wegen der Beeinträchtigung der Geschäftsbeziehung von QTI zu Meta zu.

AnspruchFeststellung im UrteilSchadenersatz
Abschnitt 5 des ALAArm verletzte die Vereinbarung durch das Zurückhalten von ACKs und OOBs vor und nach dem 8. Januar 2023.1 US-Dollar
Geschäftsbeziehung von QTI zu MetaDas Urteil stellte vorsätzliche und fahrlässige Beeinträchtigungen fest und setzte Schadenersatz wegen unerlaubter Beeinträchtigung der Geschäftsbeziehung fest.1 US-Dollar

Zusammen ergeben die beiden Beträge 2 US-Dollar. Die beiden Firmen konnten den Ausgang unterschiedlich gewichten, weil das Urteil neben den Ansprüchen zugunsten von Qualcomm auch mehrere Ansprüche zugunsten von Arm entschied.

Welche Ansprüche zugunsten von Arm entschieden wurden

Bei der Technology License Agreement (TLA), der Technologielizenzvereinbarung, stellte das Urteil für die Abschnitte 8.1(B)(i), 8.1(B)(ii)(b) und 8.1(D) keinen Vertragsverstoß im Zusammenhang mit den Kernen Hunter, Hayes und Yamin fest. Auch beim Vorwurf, Arm habe gegen die stillschweigende Pflicht zu Treu und Glauben verstoßen, entschied das Gericht zugunsten von Arm. Dieser Anspruch bezog sich auf Angebote für GIC-700, MMU-700 und ELA-600.

Die beantragte Aussetzung der Lizenzgebühren war nicht Teil des Juryurteils

Qualcomm hatte eine Aussetzung der Lizenzzahlungen für bis zu fünf Jahre beantragt. Dieser Antrag war von den beiden Schadensersatzbeträgen getrennt; Berichte bis zum 25. Oktober beschrieben ihn weiterhin als offen. Auch die künftigen Lizenzbedingungen für Arm v10 gehörten zu den separaten Fragen vor Noreika. Eine frühere Einordnung zu den gemeldeten Arm-v10-Lizenzgebühren erklärt den wirtschaftlichen Hintergrund dieser Verhandlungen.