Am 16. Oktober 2026 hob das Berufungsgericht des 9. US-Gerichtsbezirks die Zertifizierung von drei Sammelklageklassen in einem Rechtsstreit um Teslas Werbung für Full Self-Driving (FSD) auf. Der Grund: Käufer mussten die optionale Autopilot-Webseite nicht besuchen, auf der die umstrittene Aussage zu den Fahrzeugcomputern stand. Deshalb ließ sich nicht unterstellen, dass alle Mitglieder der Klassen diese Aussage gesehen hatten. Das Gericht verwies den Fall an das Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens zurück. Das Memorandum des Berufungsgerichts entschied nicht, ob Teslas Werbung zutreffend war.

Warum die Klassen-Zertifizierung aufgehoben wurde

Die Klage von Thomas J. LoSavio richtet sich gegen Tesla, Inc. (doing business as Tesla Motors, Inc.), Tesla Lease Trust und Tesla Finance, LLC. Sie wirft den Unternehmen vor, die Hardware-Fähigkeiten von Tesla-Fahrzeugen im Zusammenhang mit FSD-Paketen falsch dargestellt zu haben. Das Berufungsverfahren betraf jedoch die Frage, ob die Ansprüche als Sammelklage behandelt werden konnten – nicht, ob die Vorwürfe zutreffen.

Die umstrittene Hardware-Aussage erschien auf Teslas Autopilot-Webseite. Käufer konnten FSD erwerben, ohne diese optionale Seite aufzurufen. Auch Daten zum Website-Verkehr belegten für sich genommen nicht, dass alle Mitglieder der Klassen die Aussage gesehen hatten. Das Berufungsgericht befand daher, dass sich eine klassenweite Bekanntschaft mit der Aussage nicht aus den vorliegenden Umständen ableiten ließ. Individuelle Unterschiede dazu, wer die Aussage gesehen hatte und wann, wirkten sich außerdem auf die Prüfung von Verjährungseinwänden aus.

Drei Klassen, zwei Arten von Rechtsschutz

Das Bezirksgericht hatte im August 2025 zwei Klassen nach Rule 23(b)(3) und eine Klasse nach Rule 23(b)(2) zertifiziert. Die ersten beiden strebten Geldleistungen an; die dritte zielte auf eine gerichtliche Anordnung. Das Berufungsgericht hob die Zertifizierung aller drei Klassen auf.

GrundlageZahl der KlassenBeantragter Rechtsschutz
Rule 23(b)(3)2Geldleistungen
Rule 23(b)(2)1Gerichtliche Anordnung

Was das Urteil offenlässt

Mit der Rückverweisung geht das Verfahren vor dem Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens weiter. Das Berufungsgericht prüfte auch das vorgeschlagene Schadensmodell nicht, weil die Frage der klassenweiten Bekanntschaft mit der Aussage für seine Entscheidung ausreichte. Ob die Werbung irreführend war und wie hoch ein möglicher Schaden wäre, blieb damit in diesem Berufungsverfahren offen.

Das Memorandum ist als nicht zur Veröffentlichung bestimmt gekennzeichnet und nach eigener Angabe kein Präzedenzfall, vorbehaltlich der Ninth Circuit Rule 36-3.