Am 21. Oktober 2026 reichten Jane Doe und ihre Tochter Sarah Roe in Benton County, Arkansas, eine Zivilklage gegen Fotograf Russell Bloodworth sowie xAI LLC und xAI Corp. ein. Laut dem Sender KNWA/KFTA wirft die Klage Bloodworth vor, Grok genutzt zu haben, um Fotos von Sarah Roe zu verändern und daraus KI-generierte Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu erstellen. Sie wirft xAI außerdem unzureichende Schutzmaßnahmen vor.

Was die Zivilklage behauptet

Jane Doe und Sarah Roe treten in der Klage unter Pseudonymen auf. Sie verlangen Schadensersatz in nicht näher bezifferter Höhe. Die Vorwürfe richten sich gegen Bloodworth und die beiden xAI-Unternehmen.

Sarah Roe war laut Klage während des betreffenden Schulzeitraums jünger als fünf Jahre. Bloodworth soll sie dort viermal fotografiert haben. Die Klage schildert außerdem, das US-Heimatschutzministerium habe Jane Doe während der Ermittlungen mitgeteilt, einige Schulfotos ihrer Tochter seien verändert worden.

Die getrennte Strafsache

Bloodworths Strafverfahren ist ein eigenes Verfahren. Er wurde nach Angaben von KNWA/KFTA am 10. Juni 2026 festgenommen und bekannte sich dort nicht schuldig. Am 22. Oktober berichtete der Sender, Bloodworth sei nach Zahlung einer Kaution von 350.000 US-Dollar auf freiem Fuß gewesen.

Am 21. September berichtete KNWA/KFTA nach einer Omnibus-Anhörung, etwa 60 beschlagnahmte elektronische Geräte würden noch durchsucht. Das beschreibt den Stand zu diesem Zeitpunkt.

xAIs separate Klage gegen Bloodworth

POLITICO berichtete am 28. August 2026, xAI habe in einem eigenen Verfahren gegen Bloodworth die Erstattung angemessener Kosten für die Verteidigung gegen Klagen Betroffener verlangt, auch im Zusammenhang mit behaupteter Rufschädigung. In diesem Verfahren habe xAI erklärt, technische Schutzmaßnahmen gegen rechtswidriges, schädliches oder missbräuchliches Verhalten einzubauen. Es handelt sich um einen anderen Rechtsstreit als die Zivilklage von Jane Doe und Sarah Roe vom 21. Oktober.