Die niederländische Fahrzeugbehörde RDW genehmigte am 3. November 2026 Änderungen an Tesla Assisted Driving: Die einstellbare Tempomarge sinkt von maximal +50 auf +10 Prozent des geltenden Tempolimits. Beim Start steht sie auf 0 Prozent; weitere geschwindigkeitsbezogene Funktionen sind standardmäßig deaktiviert. Die Änderungen gelten laut RDW für Tesla-Modelle mit Tesla Assisted Driving und HW4 oder neuer.

Was sich an der Tempomarge ändert

Die Tempomarge gibt an, um wie viel Prozent das System bei Bedarf vom geltenden Tempolimit abweichen darf. Die RDW genehmigte eine neue Obergrenze von +10 Prozent statt der zuvor möglichen +50 Prozent. Beim Fahrzeugstart ist die Einstellung auf 0 Prozent gesetzt. Andere geschwindigkeitsbezogene Funktionen sind ebenfalls standardmäßig deaktiviert.

Was +10 Prozent bei 30 und 100 km/h bedeuten

Die Prozentwerte lassen sich auf das jeweilige Tempolimit umrechnen. So sehen die früher mögliche und die neue Höchstmarge in zwei Rechenbeispielen aus:

TempolimitRechnerischer Wert bei bisher höchstens +50 %Rechnerischer Wert bei höchstens +10 %
30 km/h45 km/h33 km/h
100 km/h150 km/h110 km/h

Das sind Rechenbeispiele, keine gemessenen Fahrgeschwindigkeiten oder Zusagen für die tatsächliche Geschwindigkeit des Fahrzeugs.

Welche Fahrzeuge erfasst sind

Die RDW nennt Tesla-Modelle mit Tesla Assisted Driving und Hardware 4.0 (HW4) oder neuer. Tesla Assisted Driving ist die neue Bezeichnung für FSD Supervised. Laut RDW ändert der neue Name nichts an der Funktionsweise: Das System bleibt eine Fahrassistenz, und die Verantwortung für das Fahren liegt beim Fahrer.

Was die niederländische Genehmigung für Europa bedeutet

Die RDW nahm die Änderungen in die bestehende niederländische Typgenehmigung auf. Diese gilt unter denselben Bedingungen und für denselben Verwendungszweck weiter. Neun weitere Staaten, die die niederländische Typgenehmigung anerkennen, wurden über die Änderungen informiert: Belgien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei und Slowenien.

NeoTeo berichtete zuvor über die Forderung des ETSC, zwei Geschwindigkeitsfunktionen von Tesla FSD abzulehnen. Die aktuelle RDW-Entscheidung betrifft die Tempomarge; das gesonderte Verfahren für eine EU-weite Genehmigung lief nach Angaben der Behörde im Technischen Ausschuss für Kraftfahrzeuge (TCMV) noch weiter. Zur früheren ETSC-Berichterstattung von NeoTeo.