US-Bezirksrichter Edward J. Davila genehmigte am 13. Oktober 2026 einen Teil von Apples Antrag auf beschleunigte Beweisaufnahme im Geschäftsgeheimnisverfahren gegen OpenAI-nahe Unternehmen und ehemalige Apple-Beschäftigte. Der Beschluss erlaubt die Herausgabe bestimmter Unterlagen und Befragungen. Über Apples Vorwürfe entschied das Gericht damit nicht.
Welche Unterlagen und Befragungen die Anordnung erfasst
Die beschleunigte Offenlegung – also die vorgezogene Herausgabe von Unterlagen und die Befragung Beteiligter – umfasst drei Bereiche:
- Bereits im Zusammenhang mit dem Verfahren gesicherte forensische Abbilder, soweit sie auf die zugelassenen Anträge eingehen.
- Unterlagen zu Vorstellungsgesprächen mit Apple-Bewerbern für OpenAIs Verbraucher-Hardwaregruppen. Dazu gehören Gesprächsleitfäden, technische Präsentationen sowie Aufzeichnungen über Gesprächsinhalte oder Verweise auf Apple-Technik und -Bauteile.
- LINE-Nachrichten zwischen Chang Liu und Yu-Ting „Alyssa“ Peng ab dem 1. Januar 2026.
Für Antworten auf die zugelassenen Anträge setzte das Gericht grundsätzlich eine Frist von 14 Tagen ab dem Beschluss fest. Für Unterlagen, die bereits im Zusammenhang mit dem Verfahren gesammelt worden waren, gelten fünf Tage. Chang Liu, Tang Yew Tan und Yu-Ting „Alyssa“ Peng dürfen innerhalb von 30 Tagen befragt werden, nachdem Apple alle Antworten auf die zugelassenen Anträge erhalten hat.
Außerdem erlaubte der Richter die Befragung von Vertreterinnen oder Vertretern der OpenAI Foundation, der OpenAI Group PBC und der io Products, LLC. Ein zulässiges Thema sind die jeweiligen Positionen, Rollen und Zuständigkeiten.
Welche Anträge abgelehnt oder zurückgestellt wurden
Eine beschleunigte Herausgabe von Unterlagen zu OpenAIs Forschung und Entwicklung an Metalloberflächen, Energiemanagement und Akkufunktionen lehnte das Gericht ab. Diese Themen seien eher Gegenstand der regulären Sachaufklärung im Verfahren.
Zurückgestellt wurden Anträge, die den Begriff Apple Originated Information in einer dem Gericht zu weit gefassten Definition verwendeten. Apple sollte sich mit den Beklagten abstimmen und innerhalb von fünf Tagen eine genauere Definition vorlegen, falls das Unternehmen diese Anträge weiterverfolgen wollte.
Die Vorwürfe bleiben ungeklärt
Apple wirft ehemaligen Beschäftigten vor, geschützte Informationen des Unternehmens bei OpenAI genutzt zu haben. Der Beschluss fasst auch die gegensätzlichen Einschätzungen der Sachverständigen zusammen: Apples Sachverständiger kam demnach zu dem Schluss, Chang Liu habe im März 2026 eine mutmaßliche Geschäftsgeheimnisdatei verwendet. Der Sachverständige der Beklagten fand laut Beschluss keine Hinweise darauf, dass Liu die Datei im Zusammenhang mit einer KI-Plattform genutzt habe. Davila wog diese Einschätzungen bei seiner Entscheidung über die beschleunigte Beweisaufnahme nicht gegeneinander ab.
OpenAI hatte Apples Vorwürfe zuvor bestritten. In einem Beitrag vom 3. August 2026 erklärte das Unternehmen, es verfüge weder über Apples Geschäftsgeheimnisse noch wolle es solche besitzen, und wandte sich gegen Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung. OpenAIs Beitrag erschien vor dem Beschluss vom 13. Oktober.