Zehn norwegische Medienhäuser haben am 27. Oktober 2026 beim Osloer Bezirksgericht eine einstweilige Verfügung gegen Metas überarbeitete Geschäftsbedingungen beantragt. Der Antrag soll verhindern, dass die neuen Regeln gelten, bevor ein Gericht ihre Rechtmäßigkeit prüft. Die Verlage befürchten, Meta könne damit journalistische Inhalte auch für KI-Produkte nutzen. Das ist ihre Rechtsauffassung, keine gerichtliche Feststellung.
Wer den Antrag gestellt hat
Der norwegische Medienverband MBL nennt zehn Organisationen: NRK, TV 2, Schibsted, Amedia, Polaris, Aller, DN, Mentor Medier, NTB und Hordaland Folkeblad. Sie wollen mit dem Eilantrag zunächst eine vorläufige Regelung erreichen. Über die Rechtmäßigkeit der Bedingungen entscheidet das Gericht damit noch nicht.
Welche Änderungen MBL verlangt
MBL fordert drei Schutzmaßnahmen für mögliche Vereinbarungen mit Meta:
- Die Bedingungen sollen maschinenlesbare Vorbehalte gegen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte ausdrücklich berücksichtigen. Als Beispiel nennt MBL
robots.txt. - Für den Einsatz von Inhalten zum KI-Training oder in eigenständigen KI-Produkten soll Meta mit jedem Medienhaus eine separate, freiwillige Vereinbarung schließen. Über eine mögliche Vergütung soll verhandelt werden können.
- Wer einer solchen Nutzung nicht zustimmt, soll weder Reichweite noch Traffic verlieren und nicht von den Plattformen ausgeschlossen werden.
Diese Forderungen gehen über den Eilantrag hinaus: Sie beschreiben, welche Regeln die Verlage für eine mögliche Nutzung ihrer Inhalte verlangen.
Was die Verlage an den Bedingungen kritisieren
Nach Darstellung der Verlage könnten Metas neue Bedingungen die Nutzung von Artikeln, Fotos und Videos erlauben, auch wenn Inhalte hinter einer Bezahlschranke liegen. Die Verlage befürchten, dass diese Inhalte unter anderem in KI-Produkte einfließen könnten. Sie sagen außerdem, professionelle Konten auf Facebook und Instagram seien betroffen, darunter die von Unternehmen und Händlern. Wer nicht zustimme, müsse nach ihrer Darstellung sein Konto löschen.
Die Verlage verlangen deshalb eine Möglichkeit, KI-Nutzungen separat und freiwillig zu vereinbaren. Ihr Antrag richtet sich gegen die neuen Bedingungen, bevor ein Gericht deren Rechtmäßigkeit beurteilt.
Der geplante Starttermin
Meta kündigte die Änderungen am 8. Oktober 2026 an. Für ihr Inkrafttreten war zunächst der 30. Oktober vorgesehen; der geplante Termin wurde anschließend auf den 20. November verschoben. Meta erklärte die Verschiebung mit zusätzlicher Zeit, um Partnern und anderen Beteiligten die Änderungen zu erläutern.