Florida hat sich am 16. September 2026 der Klage der Federal Trade Commission (FTC) und 21 weiterer Bundesstaaten gegen Amazon angeschlossen. Die Kläger werfen Amazon vor, die Regeln seiner Werbeauktionen verborgen verändert und dadurch Werbekunden zu hohe Preise zahlen lassen zu haben. Amazon weist die Vorwürfe zurück und bestreitet auch einen Schaden für Verbraucher.

Florida schließt sich der FTC-Klage gegen Amazon an

Florida ist der bestehenden Klage beigetreten, die im US-Bezirksgericht für den westlichen Bezirk des Bundesstaats Washington läuft. Floridas Generalstaatsanwalt James Uthmeier verfolgt dabei zusätzlich Ansprüche nach dem Gesetz des Bundesstaats gegen irreführende und unfaire Geschäftspraktiken.

Der Fall richtet sich gegen Amazon.com, Inc. und das Werbegeschäft Amazon Ads. Betroffen sind Sponsored Products, Sponsored Brands und Display Ads – Werbeformate, deren Platzierung über keywordbasierte Auktionen vergeben wird.

Uthmeier erklärte, Amazon habe Unternehmen aus Florida glauben lassen, an einer fairen Auktion teilzunehmen. Die Klage behauptet dagegen, dass Amazon die tatsächliche Preisbildung verheimlicht habe.

Was die FTC und die Bundesstaaten Amazon Ads vorwerfen

Im Mittelpunkt steht das Prinzip einer sogenannten Zweitpreisauktion. Dabei zahlt der Gewinner normalerweise ungefähr einen Cent mehr als das zweithöchste Gebot – und nicht automatisch sein maximales Gebot.

Die FTC und die beteiligten Bundesstaaten behaupten, Amazon habe dieses Modell anders dargestellt, als es tatsächlich funktioniert habe. Der Klage zufolge begann Amazon 2019, einen nicht offengelegten „weichen Mindestpreis“ einzusetzen. Außerdem soll ein „erfundener Auktionsteilnehmer“ die Preise nach oben getrieben haben.

Die Kläger behaupten, dass Werbekunden für Sponsored Products 2021 in rund 30 bis 40 Prozent der Fälle ihr eigenes Höchstgebot zahlten. Für 2022 nennt die Klage etwa 70 Prozent, für 2024 ungefähr 80 Prozent. Nach Darstellung der Kläger machte dies aus einer nominellen Zweitpreisauktion praktisch eine Auktion, bei der der Gewinner häufig sein eigenes Gebot bezahlt.

Die Klage verbindet die mutmaßlich höheren Werbekosten außerdem mit steigenden Preisen für Produkte. Florida behauptet, dass Verkäufer und Anbieter im Bundesstaat über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren um Hunderte Millionen US-Dollar übervorteilt worden seien. Diese Summe wird als Vorwurf der Generalstaatsanwaltschaft dargestellt.

Die Größenordnung der behaupteten Aufschläge

Auf nationaler Ebene sprechen die Kläger von mehr als 20 Milliarden US-Dollar und rund 1,2 Millionen Werbekunden. Zu ihnen sollen mehr als 500.000 kleine und mittlere Unternehmen gehören.

Die Summe betrifft nach Darstellung der Kläger Amazon-Werbekunden in den USA insgesamt, nicht nur Unternehmen aus Florida. Die Bundesstaaten und die FTC behaupten zudem, dass ein Teil der höheren Werbekosten an Käufer weitergereicht worden sei – etwa über Preise für Lebensmittel, Medikamente und andere Alltagsprodukte.

Die FTC wirft Amazon damit nicht bloß eine komplizierte Abrechnung vor. Der rechtliche Kern ist der Vorwurf, dass Werbekunden über die wirtschaftlichen Regeln der Auktion getäuscht worden seien und dadurch mehr zahlen mussten, als ein echter Wettbewerb um die jeweilige Werbeplatzierung ergeben hätte.

Amazons Antwort auf die Vorwürfe

Amazon bestreitet, dass Werbekunden oder Verbraucher übervorteilt wurden. Das Unternehmen erklärt, dass der inflationsbereinigte durchschnittliche Preis pro Klick bei Sponsored Products von 2019 bis 2024 unverändert geblieben sei. Außerdem seien die Konversionsraten von Sponsored Products zwischen 2021 und 2025 um 24 Prozent gestiegen.

Amazon betont, dass kein Werbekunde mehr als sein maximales Gebot zahle. Das Unternehmen beschreibt Mindestpreise als Bestandteil seines Systems und erklärt, dass nicht allein die Gebotshöhe über eine Platzierung entscheidet: Auch die Relevanz der Anzeige spiele eine Rolle.

Damit stehen sich zwei unterschiedliche Beschreibungen derselben Preislogik gegenüber. Die Kläger sehen in den verdeckten Mindestpreisen und dem behaupteten Auktionsteilnehmer einen Mechanismus, der die Kosten über das Ergebnis einer echten Zweitpreisauktion hinaus erhöht habe. Amazon stellt die Mindestpreise als Teil seines Auktionssystems dar und bestreitet, dass daraus eine unzulässige Überbelastung entstanden sei.

Wie es in dem Verfahren weitergeht

Die Kläger verlangen unter anderem eine gerichtliche Unterlassungsanordnung, Rückerstattungen, die Herausgabe unrechtmäßig erzielter Gewinne, zivilrechtliche Strafen und die Erstattung von Anwaltskosten. Über die Vorwürfe und die geforderten Beträge muss das Gericht noch entscheiden.